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Ratten- und Mäusegifte sicher & rechtskonform einsetzen: Neue FAQ

zwei Ratten
Ratten zählen zu den Gesundheitsschädlingen.
Quelle: Heiko Kiera / Fotolia.com

Ratten- und Mäusegifte sind für die Umwelt problematisch: die meisten von ihnen sind in der Umwelt sehr schwer abbaubar, reichern sich in anderen Lebewesen an und können zu Vergiftungen bei Haus- und Wildtieren führen. Seit einem Jahr gibt es daher strenge Regeln für die Anwendung – und eine Fülle von Fragen dazu.

Die damals veröffentlichte Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ) hat das UBA nun wegen Änderungen bei den Zulassungen aktualisiert. Erstmals wurden Mittel mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) der 1. Generation bewertet und zugelassen. Kürzlich hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die aktuelle Zulassungsstrategie zu Verwenderkategorien und -bereichen für Antikoagulanzien veröffentlicht. Zudem hat sich die gesetzliche Grundlage der Biozid-Produktzulassung geändert: Seit dem 1. September 2013 gilt die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und ersetzt damit die alte Biozid-Richtlinie 98/8/EG.

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