Aufgabe des Umweltbundesamtes
Das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes unterscheidet sich bezüglich Aufgaben und Lage der Messstationen grundlegend von denen der Bundesländer. Die Messaufträge des UBA-Luftmessnetzes resultieren aus internationalen Abkommen sowie der EU-Gesetzgebung.
Das Luftmessnetz des Umweltbundesamt betreibt Messstationen außerhalb von Ballungsgebieten und Städten. Auch Schadstoffquellen wie Industriestandorte oder Kraftwerke sollen die Messungen nicht beeinflussen.
Die Messungen, zu denen sich Deutschland international verpflichtet hat, werden vom Umweltbundesamt durchgeführt. Verteilt über das gesamte Bundesgebiet arbeiten hierfür sieben Messstationen. Um nur weiträumig und grenzüberschreitend transportierte Luftmassen zu erfassen, liegen diese Messstationen möglichst weitab von lokalen Schadstoffquellen. Ballungsräume mit starkem Verkehr, Industrie oder Heizungen sollen die Messergebnisse nicht beeinflussen.
Messung weiträumig transportierter Schadstoffkonzentrationen
Zur Kontrolle der internationalen Aktivitäten und Luftreinhaltestrategien messen die beteiligten Staaten nach einheitlichen Vorgaben die Schadstoffkonzentrationen in weiträumig und grenzüberschreitend transportierten Luftmassen.
Diese Immissionsmesswerte werden von internationalen Datenzentren erfasst und fließen zusammen mit Emissions- und meteorologischen Daten in Computermodelle. Mit deren Hilfe lassen sich Herkunft, Verteilung, Frachten und Verbleib der Luftschadstoffe berechnen.
Das internationale Kontrollinstrument der Genfer Luftreinhaltekonvention heißt beispielsweise EMEP (European Monitoring and Evaluation Programme). Über einhundert Stationen in 25 Ländern messen in diesem Programm grenzüberschreitende Luftverschmutzungen.