BAU-R-5: Versicherungsdichte Elementarschadenversicherung Wohngebäude

Das Bild zeigt eine Wohnsiedlung mit einem Einfamilienhaus. Über die davor liegende Straße ergießt sich eine Schlammlawine.zum Vergrößern anklicken
Die Elementarschadenversicherung versichert gegen Schäden u.a. durch Hochwasser und Starkregen.
Quelle: elmar gubisch / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

BAU-R-5: Versicherungsdichte der erweiterten Elementarschadenversicherung für Wohngebäude

Die Elementarschadenversicherung (eEV) ergänzt die Verbundene Wohngebäudeversicherung und die Hausratsversicherung um eine Absicherung der Schäden, die unter anderem durch Überschwemmung, ⁠Starkregen⁠, Schneedruck und Lawinen entstehen. Die Versicherungsdichte der eEV ist in den letzten Jahren zwar signifikant gestiegen, sie ist im bundesweiten Überblick mit 43 % bei der Gebäudeversicherung und 24 % bei der Hausratsversicherung aber noch immer gering.

Das Säulendiagramm zeigt die Versicherungsdichte bei der Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung sowie die Versicherungsdichte bei der Hausratsversicherung mit Elementardeckung.
BAU-R-5: Versicherungsdichte der erweiterten Elementarschadenversicherung für Wohngebäude

Das Säulendiagramm zeigt die Versicherungsdichte bei der Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung sowie die Versicherungsdichte bei der Hausratsversicherung mit Elementardeckung. Beide Zeitreihen zeigen von 2001, die Hausratsversicherung ab 2002 bis 2017 einen signifikant steigenden Trend. 2017 betrug die Versicherungsdichte bei Verbundener Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung 40 Prozent, die Versicherungsdichte bei Hausratsversicherung mit Elementardeckung 24 Prozent. Außerdem sind in der Grafik für die Jahre 2012, 2014 und 2016 die Anteile von Befragten, die zwar noch keine eEV haben, einen Abschluss aber beabsichtigen, in Prozent abgebildet. Die Werte betragen für die drei Jahre 5,8 Prozent, 4 Prozent und 6 Prozent.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.; BMUB & UBA (Umweltbewußtsein in Deutschland
 

Noch immer zu wenige Abschlüsse von Elementarschadenversicherungen

Die Wohngebäudeversicherung gegenüber Sturm und Hagel ist bei den Hausbesitzerinnen und -besitzern inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Demgegenüber hat sich der Abschluss von Versicherungen gegenüber anderen extremen Naturereignissen wie ⁠Starkregen⁠ und Hochwasser noch nicht in der Breite durchgesetzt, auch wenn gerade für diese Gefahren eine Zunahme infolge des Klimawandels zu befürchten ist und Starkregenereignisse ortsunabhängig auftreten. Es kann also jede und jeder von Schäden an seiner Immobilie und seinem Hausrat betroffen sein.

Im Schadensfall haben die geschädigten Privatleute und Gewerbetreibenden in der Vergangenheit häufig staatliche und nicht-staatliche Hilfen erhalten, so zum Beispiel nach dem extremen August-Hochwasser vom Sommer 2002, das Schäden in Höhe von insgesamt über 11 Milliarden Euro verursachte. Nur ein Teil davon war versichert. Für Wiederaufbau und Schadenersatz wurde der Bund-Länder-Fonds „Aufbauhilfe“ eingerichtet. Er speiste sich zu 3,5 Milliarden Euro aus Bundes- und zu 3,6 Milliarden Euro aus Landesmitteln. 923 Millionen Euro davon flossen allein in die Instandsetzung beschädigter Wohngebäude sowie in die Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile. Die Schäden des Juni-Hochwassers 2013, das Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Thüringen am schlimmsten betroffen hat, lagen bei etwa 8 Milliarden Euro. In diesem Falle bewilligten Bund und Länder Fluthilfen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro für die mitteldeutschen Länder.

In Anbetracht der erheblichen Mittel, die in die Fluthilfe fließen, und da staatliche Hilfen nicht alle privaten Schäden decken können, appelliert der Staat an Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter, in größerem Umfang Eigenvorsorge zu betreiben, um mögliche Schäden und damit auch Anforderungen an staatliche Hilfen zu reduzieren. Wer von Hochwasser betroffen sein kann, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Zur Eigenvorsorge gehört neben baulichen Maßnahmen vor allem auch ein ausreichender Versicherungsschutz. Im Jahr 2017 verständigten sich die Ministerpräsidenten der Länder, dass künftig nur derjenige mit Hilfsgeldern über Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder dem Versicherungen zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde.

Im Versicherungsmarkt ist die erweiterte Elementarschadenversicherung (eEV), die die sogenannten Elementarschäden abdeckt, inzwischen ein etabliertes Produkt. Bundesweit war Ende 2018 aber nur für 43 % der Wohngebäude eine eEV abgeschlossen. Für Mieter sind Hausratsversicherungen mit Elementardeckung relevant, denn mit Elementarschäden an Gebäuden können vor allem in Erdgeschosswohnungen oder Kellerräumen auch Schäden am Hausrat von Mietern einhergehen. Ende 2017 hatten allerdings gerade mal 24 % aller abgeschlossenen Hausratversicherungen eine Elementardeckung.

Auch wenn die Zahl der Versicherungsabschlüsse kontinuierlich steigt, ist das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer eEV in der Bevölkerung noch immer nicht ausreichend verankert. Die Gefahren werden unterschätzt und die Kenntnis über die mit den abgeschlossenen Versicherungen tatsächlich abgedeckten Schäden reicht nicht aus. Extremereignisse hatten in der Vergangenheit immer nur sehr kurzfristig eine Steigerung der Versicherungsbereitschaft zur Folge. Die Ergebnisse der im Auftrag des ⁠UBA⁠ zweijährlich durchgeführten repräsentativen Bevölkerungsumfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland“I lassen auch für die nächsten Jahre keinen steilen Anstieg der Versicherungsdichte erwarten. Im Jahr 2012 bekundeten nur knapp 6 % aller Befragten, dass sie zwar noch keine eEV abgeschossen haben, eine solche Versicherung aber in Zukunft abschließen möchten. Zwei Jahre später waren es sogar nur 4 %. Die letzte Umfrage im Jahr 2016 ergab wieder einen Anteil von 6 %. Es ist hier also bisher keine klare Tendenz ersichtlich.

Um das Verantwortungsbewusstsein zu stärken und für mehr Eigenvorsorge zu werben, ziehen Politik, Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz in zahlreichen Bundesländern an einem Strang. Ende 2018 hatten bereits zehn Bundesländer Kampagnen umgesetzt oder gestartet, um die Bevölkerung zu informieren und zum Abschluss geeigneter Versicherungen anzuregen. Den Versicherern ist es möglich, nahezu alle Gebäude und Wohnungen in Deutschland und zu einem deutlich überwiegenden Teil auch zu bezahlbaren Preisen gegen Elementarschäden zu versichern. Ausnahmen gelten nur für wenige Gebiete mit besonders hoher Gefährdung. Auch hier lassen sich aber durch die Vereinbarung von hohen Selbstbehalten und risikoadäquaten, höheren Prämien oft individuelle Versicherungslösungen finden.

Trotz des Abschlusses von Versicherungen sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger aber auch mit gezielten Maßnahmen gegen mögliche Schäden schützen. Dazu gehören bau- und anlagentechnische Schutzmaßnahmen an Haus und Wohnung sowie Vorsichtsmaßnahmen vor, während und nach einem ⁠Extremereignis⁠.

I - Die repräsentative Bevölkerungsumfrage (deutschsprachi¬ge Wohnbevölkerung ab 14 Jahre) „Umweltbewusstsein und -verhalten in Deutschland“ wird seit dem Jahr 2000 zweijähr¬lich im Auftrag des ⁠BMU⁠ und des UBA durchgeführt. Seit 2012 wurden Fragen aufgenommen, die Daten für die ⁠DAS⁠ ⁠Monitoring⁠ Indikatoren liefern, ab 2016 werden diese Fragen alle 4 Jahre in der Umweltbewusstseinsstudie erhoben.

 

Schnittstellen

WW-I-3: Hochwasser

BAU-I-5: Schadenaufwand in der Sachversicherung

BAU-R-4: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren

RO-R-6 Siedlungsnutzung in Hochwassergefahrenbereichen – Fallstudie

 

Ziele

Unterstützung der Eigenvorsorge im Hochwasserschutz (⁠DAS⁠, Kap. 3.2.3)

Aktives Management der Risiken und Chancen durch Banken und Versicherungen (DAS, Kap. 3.2.10)

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 Anpassung an den Klimawandel  KomPass  Monitoringbericht