Freier Zugang zu Umweltinformationen: Onlineumfrage gestartet

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Mit einer Online-Umfrage untersucht das UBA den Zugang zu Umweltinformationen in der Praxis.
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Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen von Behörden und bestimmten privaten Stellen. Dies regelt das Umweltinformationsgesetz (UIG). Das Umweltbundesamt untersucht den Zugang zu Umweltinformationen jetzt in der Praxis: Bis zum 30. September 2017 können Sie Ihre Erfahrungen zu dem Thema in einer Online-Umfrage mitteilen.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. untersucht in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠), wie das Umweltinformationsgesetz (UIG) in der Praxis umgesetzt wird. Das Gesetz sieht vor, dass Stellen der öffentlichen Verwaltung und bestimmte private Stellen auf Anfrage verpflichtet sind, Umweltinformationen herauszugeben. Zudem müssen diese Stellen die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über die Umwelt unterrichten. Ziel des Gesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen ungehinderten Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen und dadurch mehr Transparenz und Kontrolle des Verwaltungshandelns zu erreichen. 

Nähere Informationen zu den Zielen der Evaluation, dem Projektkonsortium sowie dem Projektverlauf finden Sie unter: http://www.ufu.de/projekt/evaluation-des-umweltinformationsgesetzes/.

Für die Evaluation sind wir auf die Erfahrungen der Nutzerinnen und Nutzer des Umweltinformationsanspruches nach dem UIG angewiesen. Daher möchten wir Sie herzlich einladen, die Evaluation mit Ihrer Teilnahme an der Befragung zu unterstützen. 

Die Onlineumfrage ist noch bis zum 30. September 2017 aktiv. Der Zugang erfolgt über den folgenden Link auf dem Internetportal FragDenStaat: http://blog.fragdenstaat.de/2017/uig-evaluation/

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Schlagworte:
 Umweltinformationsgesetz  Umfrage  Umweltinformationen