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Emissionshandel: Europäischer Gerichtshof-Urteil zu Sanktionen

rauchende Schornsteine
Die DEHSt ist in Deutschland für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen zuständig.
Quelle: tomas / Fotolia.com

Wer als emissionshandelspflichtiger Luftfahrzeugbetreiber oder Betreiber einer stationären emissionshandelspflichtigen Anlage nicht die nötige Zahl an Emissionsberechtigungen abgibt, muss mit Sanktionen rechnen. Eine Zahlungspflicht von 100 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2-Äquivalente, für die keine Zertifikate abgegeben wurden, hat der Europäische Gerichtshof jüngst für verhältnismäßig erklärt.

Sanktionen wie diese sind im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) geregelt. Weitere Informationen zu möglichen Sanktionen finden Sie auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA (DEHSt).

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