Rechtsschutz und Verbandsklage
Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Gegen eine Behördenentscheidung ist zunächst grundsätzlich der Widerspruch bei der Behörde statthaft und erst gegen deren Widerspruchsbescheid die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig.