Artikel 57 der REACH-Verordnung
Alltagsprodukte dürfen seit dem 27. Dezember 2015 nur noch sehr geringe Mengen an acht Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm. Für andere gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse, wie Gartenhandschuhe oder Mousepads, ist ein Milligramm pro Kilogramm zulässig.
REACH als zahnloser Tiger – so zumindest bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische Chemikalienverordnung in der Sendung „Forschung aktuell“ am 03.11.2015. Insbesondere werden Verzögerungen bei der Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für zulassungspflichtige Stoffe.
Viele Dossiers, die Unternehmen zur Registrierung ihrer Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen müssen, sind fehlerhaft oder unvollständig. Das zeigt eine Überprüfung, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des UBA durchführte.
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten.
Das Umweltbundesamt unterstützt eine sachlich geführte Diskussion über die Chancen und Risiken der Nanotechnik. Es will einen Beitrag dazu leisten, die Chancen der Nanotechnik für den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern und gleichzeitig die Risiken zu bewerten und zu vermeiden.
Forschung ist ein wichtiger Baustein, um die REACH-Verordnung zum Schutz von Mensch und Umwelt erfolgreich umzusetzen und weiterzuentwickeln. Sie zielt auf die Lösung praktischer, langfristiger und akuter Probleme. Die Forschungsplanung des UBA wird jährlich fortgeschrieben und aktualisiert. Neben der eigenen Forschung vergeben wir Forschungsaufträge und beteiligen uns an -projekten.
Für Deutschland ist das Umweltbundesamt die sogenannte "Bewertungsstelle Umwelt" in Sachen REACH.