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REACH-Verordnung

Chemikalien

REACH für Verbraucherinnen und Verbraucher

Großaufnahme eines Strichcodes

Die EU-Chemikalienverordnung REACH gesteht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. Allerdings müssen sie dazu eine Anfrage stellen. Mit unserer App ist das einfach! Die App wird in zahlreichen europäischen Ländern angeboten.

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Chemikalien / REACH

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

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Chemikalien

Die Umsetzung von REACH

Ein Containerschiff

In diesem Artikel wird die praktische Umsetzung von REACH detailliert aufgeschlüsselt.

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Kurzlink: www.uba.de/t22438de