Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

REACH-Verordnung

Chemikalien

REACH Auskunftsrecht für Verbraucher*innen

Großaufnahme eines Strichcodes

Die EU-Chemikalienverordnung REACH gesteht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. Allerdings müssen sie dazu eine Anfrage stellen. Mit unserer App ist das einfach! Die App wird in zahlreichen europäischen Ländern angeboten.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t22438de