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REACH-Verordnung

Chemikalien

REACH Auskunftsrecht für Verbraucher*innen

Großaufnahme eines Strichcodes

Die EU-Chemikalienverordnung REACH gesteht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. Allerdings müssen sie dazu eine Anfrage stellen. Dazu können Sie z.B. unseren Musterbrief verwenden, direkt im Geschäft nachfragen oder unsere App Scan4Chem nutzen (bis Ende 2026)

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t22438de