Indikator: Nitrat im Grundwasser
Im Sinne des Null-Schadstoff-Ziels der EU benötigen Hersteller von Stoffgemischen, Produkten und Recyclingmaterialien zuverlässige Verfahren, um die Umweltauswirkungen ihrer Produkte im Voraus einschätzen zu können. Als praktikable Methode haben sich neben der chemischen Analytik ökotoxikologische Tests etabliert, mit denen im Labor die Auswirkungen von Stoffen auf Lebewesen untersucht werden.
Das UBA empfiehlt, für Arzneimittel im Grundwasser einen Schwellenwert von 100 Nanogramm pro Liter in die Grundwasserverordnung einzuführen. Das Grundwasser würde dadurch regelmäßiger auf Arzneimittel untersucht, Überschreitungen rechtzeitig erkannt und Ursachen systematisch festgestellt werden.
Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt, etwa als Desinfektionsmittel und Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Biozidwirkstoffe können auch potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier sein.
Menschengemachte Chemikalien finden sich überall in unserer Umwelt. Keine Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie dienen dem Schutz der Kulturpflanzen, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln die letzten Jahrzehnte hoch bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.
Arzneimittel sind für die menschliche und tierische Gesundheit unverzichtbar. Jedoch führen der hohe Verbrauch sowie der teilweise unkritische Umgang mit Arzneimitteln zu einer Zunahme von schädlichen und oft langlebigen Rückständen in der Umwelt. Um Gewässer und Böden als Lebensraum und Trinkwasserressource zu schützen, muss der Eintrag von Arzneimittelrückständen in die Umwelt begrenzt werden.
Das Trinkwasser in Deutschland wird zu über 70 % aus Grundwasser oder Uferfiltrat gewonnen. Obwohl dieses meist bereits eine sehr gute Qualität aufweist, ist in vielen Regionen eine Aufbereitung nötig. Oberflächenwasser muss grundsätzlich aufbereitet werden.
Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft.