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Inventory Adjustment

Dieses Verfahren erlaubt ausnahmsweise höhere Emissionen, soweit die Erhöhung durch Umstände bedingt ist, die die Vertragspartei weder vorhersehen noch beeinflussen konnte. Beispielsweise waren Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und der Lagerung von Gärresten aus Energiepflanzen nicht in den Emissionsinventaren enthalten, die 1998/99 Basis der Festlegung von Emissionshöchstmengen waren; diese Emissionen sind im aktuellen Inventar enthalten, sind aber nicht relevant für die Überschreitung der Emissionshöchstmenge.

Kurzlink: www.uba.de/t108433de