Tagung „Forum Umweltrechtsschutz 2017: Die erneute Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der Praxis“
Datum: 30.11.2017, 12:30 Uhr - 01.12.2017, 13:15 Uhr
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) regelt den Zugang anerkannter Umweltvereinigungen zu Gerichten, um die Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Am 2. Juni 2017 traten Änderungen des UmwRG in Kraft, die der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus Konvention dienen. Für die Praxis sind die Änderungen zugleich bedeutsam und in Inhalt und Reichweite im Einzelnen noch unklar. Die durch das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veranstaltete Tagung widmete sich deshalb dem Austausch über spezifische Fragen der Anwendung der geänderten Vorschriften in der Praxis. Sie richtete sich gleichermaßen an Vertreter/-innen von Umweltvereinigungen, Gerichten und Behörden wie an Vertreter/-innen von Wirtschaftsverbänden, Vorhabenträgern und der Anwaltschaft. Ziel war es, einen ausführlichen Dialog der Teilnehmenden zu ermöglichen und die Vernetzung der Praktiker der Umweltverbandsklage in Deutschland zu fördern.