Der untertägige Raum wird bereits heute in vielfältiger Weise genutzt beispielsweise durch Trinkwassergewinnung oder Rohstoffabbau.
Zudem wächst der Verbrauch natürlicher Ressourcen weiter, so dass ein sparsamerer Umgang mit Ressourcen mit weiteren effektiveren Maßnahmen gefördert werden muss, um die Ziele der deutschen Ressourceneffizienzstrategie (Entkoppelung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum) zu erreichen.
Auch die Rechtsordnung muss geeignete Instrumente bereithalten, um untertägige Raumnutzungen im Sinne des Gemeinwohls zu ordnen, nachhaltige Nutzungen zu fördern und Konflikte zu lösen. Zudem sollte sie auch den schonenden Umgang mit Umwelt und Ressourcen verbindlicher als bisher normieren.
Diskutieren Sie mit uns darüber, ob das einschlägige Fachplanungsrecht (ROG, BBergG, u. a.) bereits die passenden Instrumente zum angemessenen Umgang mit Nutzungskonflikten und für einen umweltverträglichen und sparsamen Umgang mit Ressourcen im Untergrund vorhält oder dafür ergänzt werden sollte. Zudem wollen wir die rechtlichen Voraussetzungen und das Potential einer Rohstoffbedarfsplanung zur Stärkung des Ressourcenschutzes thematisieren.