Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung
Das Ziel der Maßnahme ist es, die künftigen Neubaugebiete nachhaltig und mit Blick auf die Zukunft zu planen. Hier spielen die Felder Klimaschutz und Klimaanpassung eine entscheidende Rolle. Zentrale Handlungsfelder umfassen die Bereiche Bauen und Sanieren, die Energieversorgung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Verkehrssektor. Bauleitpläne sollen dabei eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern, die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und Klimaschutz sowie Klimaanpassung in die Stadtentwicklung integrieren.
Dazu stehen zahlreiche Maßnahmen und Instrumente zur Verfügung: Festlegungen zum Klimaschutz in Bebauungsplänen, die Ausweisung von Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien, nachhaltige Konzepte für die zentrale oder dezentrale Versorgung mit Wärme und Strom sowie der Abschluss städtebaulicher Verträge, um Klimaschutzmaßnahmen gezielt umzusetzen.
Hierzu wurden in einem ersten Schritt eine Reihe an Grundsatzbeschlüssen zusammengetragen und verschiedenen Bereichen zugeordnet (Standort, Baukörper/Lage, Energie, Wasser, Hitze, Mobilität, Grün/Natur). In einem nächsten Schritt wurden diese mit den verschiedenen Abteilungen durchgesprochen, bevor sie anschließend in einem Arbeitskreis mit allen Fraktionen diskutiert wurden. Nach der Überarbeitung der Vorschläge wurden die Grundsatzbeschlüsse erfolgreich von einer Kanzlei rechtlich überprüft, sodass sie im letzten Schritt der Politik für die Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Eckdaten zur Maßnahme
Maßnahmenträger
- Maßnahmenträger
- Stadt Rietberg https://www.rietberg.de/
Dauer und Finanzierung
- Beginn der Umsetzung
- Dauer der Umsetzung
- Erster Entwurf und Abstimmung mit den Fraktionen von 06.2023 - 09.2024.Derzeit rechtliche Prüfung der Beschlüsse. Anfang 2025 politischer Beschluss angestrebt.
- Wie hoch waren die (geschätzten) Kosten für die Umsetzung?
- 2.000 €
- Mit welchen Mitteln wurde die Maßnahme finanziert?
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- Kommune
- Kosten sind lediglich enstanden in der rechtlichen Überprüfung der vorgeschlagenen Beschlüsse.
Weiterführende Links
- Links zur Maßnahme
Beteiligung
- Wurden neben den Kooperationspartnern andere Personengruppen/Institutionen in die Planung/Umsetzung der Maßnahmen eingebunden?
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- Öffentliche Verwaltung/Politik
- Welche Formen der Beteiligung fanden statt?
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- Sonstiges
- Arbeitskreis.
- Erläuterung
- Die Grundsatzbeschlüsse wurden in einem Arbeitskreis mit allen Fraktionen diskutiert. Nach der Überarbeitung der Vorschläge wurden die Grundsatzbeschlüsse erfolgreich von einer Kanzlei rechtlich überprüft, sodass sie im letzten Schritt der Politik für die Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Erfolge
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- Hat die Maßnahme positive Nebeneffekte?
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- Ja, Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz: z. B. Erhaltung der biologischen Vielfalt, Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Ressourceneinsparung
- Die Maßnahme trägt dazu bei, künftig weniger zu versiegeln und mehr zu begrünen, welches für das Mikroklima vor Ort positiv ist.
Hindernisse
- Welche Hindernisse gab es während der Umsetzung?
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In erster Linie die Rechtslage, ob die vorgeschlagenen Beschlüsse überhaupt rechtlich möglich sind. Außerdem spielt auch die Finanzierung eine Rolle, da man den Bürgerinnen und Bürgern ein paar mehr Vorgaben macht, die sich aber nicht in allen Bereichen wirtschaftlich darstellen lassen.
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- Hat die Maßnahme negative Nebeneffekte?
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- Nein
Kontaktdaten
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Rüdiger RopinskiStadt RietbergRathausstraße 3633397 RietbergDeutschland
- Abteilung
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ruediger.ropinski@stadt-rietberg.de
- Telefonnummer
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05244/986 16001
- Faxnummer
Ort der Umsetzung
Rathausstraße 36
33397 Rietberg
Deutschland