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Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung

Das Ziel der Maßnahme ist es, die künftigen Neubaugebiete nachhaltig und mit Blick auf die Zukunft zu planen. Hier spielen die Felder Klimaschutz und Klimaanpassung eine entscheidende Rolle. Zentrale Handlungsfelder umfassen die Bereiche Bauen und Sanieren, die Energieversorgung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Verkehrssektor. Bauleitpläne sollen dabei eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern, die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und Klimaschutz sowie Klimaanpassung in die Stadtentwicklung integrieren.

Dazu stehen zahlreiche Maßnahmen und Instrumente zur Verfügung: Festlegungen zum Klimaschutz in Bebauungsplänen, die Ausweisung von Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien, nachhaltige Konzepte für die zentrale oder dezentrale Versorgung mit Wärme und Strom sowie der Abschluss städtebaulicher Verträge, um Klimaschutzmaßnahmen gezielt umzusetzen.

Hierzu wurden in einem ersten Schritt eine Reihe an Grundsatzbeschlüssen zusammengetragen und verschiedenen Bereichen zugeordnet (Standort, Baukörper/Lage, Energie, Wasser, Hitze, Mobilität, Grün/Natur). In einem nächsten Schritt wurden diese mit den verschiedenen Abteilungen durchgesprochen, bevor sie anschließend in einem Arbeitskreis mit allen Fraktionen diskutiert wurden. Nach der Überarbeitung der Vorschläge wurden die Grundsatzbeschlüsse erfolgreich von einer Kanzlei rechtlich überprüft, sodass sie im letzten Schritt der Politik für die Beschlussfassung vorgelegt werden können.

Eckdaten zur Maßnahme

Maßnahmenträger

Maßnahmenträger
Stadt Rietberg https://www.rietberg.de/

Dauer und Finanzierung

Beginn der Umsetzung
Dauer der Umsetzung
Erster Entwurf und Abstimmung mit den Fraktionen von 06.2023 - 09.2024.Derzeit rechtliche Prüfung der Beschlüsse. Anfang 2025 politischer Beschluss angestrebt.
Wie hoch waren die (geschätzten) Kosten für die Umsetzung?
2.000 €
Mit welchen Mitteln wurde die Maßnahme finanziert?
  • Kommune
Kosten sind lediglich enstanden in der rechtlichen Überprüfung der vorgeschlagenen Beschlüsse.

Weiterführende Links

Beteiligung

Wurden neben den Kooperationspartnern andere Personengruppen/Institutionen in die Planung/Umsetzung der Maßnahmen eingebunden?
  • Öffentliche Verwaltung/Politik
Welche Formen der Beteiligung fanden statt?
  • Sonstiges
Arbeitskreis.
Erläuterung
Die Grundsatzbeschlüsse wurden in einem Arbeitskreis mit allen Fraktionen diskutiert. Nach der Überarbeitung der Vorschläge wurden die Grundsatzbeschlüsse erfolgreich von einer Kanzlei rechtlich überprüft, sodass sie im letzten Schritt der Politik für die Beschlussfassung vorgelegt werden können.

Erfolge

Hat die Maßnahme positive Nebeneffekte?
  • Ja, Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz: z. B. Erhaltung der biologischen Vielfalt, Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Ressourceneinsparung
Die Maßnahme trägt dazu bei, künftig weniger zu versiegeln und mehr zu begrünen, welches für das Mikroklima vor Ort positiv ist.

Hindernisse

Welche Hindernisse gab es während der Umsetzung?
In erster Linie die Rechtslage, ob die vorgeschlagenen Beschlüsse überhaupt rechtlich möglich sind. Außerdem spielt auch die Finanzierung eine Rolle, da man den Bürgerinnen und Bürgern ein paar mehr Vorgaben macht, die sich aber nicht in allen Bereichen wirtschaftlich darstellen lassen.
Hat die Maßnahme negative Nebeneffekte?
  • Nein

Kontaktdaten

Rüdiger Ropinski
Stadt Rietberg
Rathausstraße 36
33397 Rietberg
Deutschland
Abteilung
E-Mail
ruediger.ropinski@stadt-rietberg.de
Telefonnummer
05244/986 16001
Faxnummer

Ort der Umsetzung

Rathausstraße 36
33397 Rietberg
Deutschland

Gütersloh

Kategorien

Hitzeperioden Trockenheit veränderte Niederschlagsmuster Regulierung Sonstige Öffentliche Verwaltung
Kurzlink: https://www.uba.de/n114326de