Erstmals nationale und regionale Grenzen für Stickstoff entwickel
Zu viel Stickstoff schädigt unsere Gesundheit, die Ökosysteme und deren biologische Vielfalt sowie das Klima. Das UBA hat in einem Forschungsprojekt berechnet, wie hoch eine verträgliche Obergrenze für freigesetzten Stickstoff sein darf und dies für alle Landkreisregionen dargestellt. So können Interessierte und Entscheider vor Ort sehen, wie groß das Problem ist und wodurch es verursacht wird.
Der Stickstoffkreislauf
Reaktiver Stickstoff wird durch nahezu alle Bereiche menschlichen Handelns in die Umwelt freigesetzt. Bekannte Verbindungen sind Stickstoffoxide aus Verkehr, Industrie und Energiewirtschaft oder Lachgas, Ammoniak und Nitrat aus Landwirtschaft und Abwasserwirtschaft. Im Übermaß schädigen sie unsere Ökosysteme, die Gesundheit und belasten Gewässer und Luft. Bestehende Grenzwerte sind vielerorts überschritten. Die Verbindungen sind zudem sehr mobil in der Umwelt und wandelfähig, weshalb sie unter dem Begriff „reaktiver Stickstoff“ zusammengefasst werden. Sie können nacheinander verschiedene Umweltwirkungen hervorrufen.
Arbeiten an einer nationalen Stickstoffstrategie
Bereits 2015 hatte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einem Sondergutachten die zu hohen Einträge von Stickstoffverbindungen in die Umwelt zu einem drängenden Umweltproblem unserer Zeit erklärt. Damals empfahl der SRU der Bundesregierung, zusammen mit den Bundesländern eine nationale Stickstoffstrategie zu erarbeiten. Der SRU regte an, stickstoffrelevante Ziele zu bündeln und das Zielsystem weiterzuentwickeln. Als Leitgröße wurde die Entwicklung eines übergeordneten Zieles für den noch akzeptablen Gesamteintrag von reaktivem Stickstoff in die Umwelt in Deutschland vorgeschlagen.
Forschung an integrierter Obergrenze als nationale Leitgröße
Mit dem Forschungsprojekt wurde zum Teil methodisches Neuland betreten. Erstmalig wurde eine wirkungsbasierte Obergrenze für die Freisetzung von reaktivem Stickstoff in Deutschland insgesamt berechnet, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass es keine schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt mehr geben wird. Dafür wurde für insgesamt sieben Schutzgütern der aktuelle von Stickstoffeinträgen beeinflusste Zustand getrennt nach den genannten Stickstoffverbindungen und geltenden Grenzwerte ausgewertet. Dazu gehören Land- und Meeresökosystem, Grund- und Oberflächengewässer, die Luft, das Klima und die menschliche Gesundheit. Um der Heterogenität des Stickstoffkreislaufs gerecht zu werden, wurden die Obergrenzen auch regional differenziert für 302 Kreisregionen in Deutschland berechnet. Dabei wurde insbesondere der deutschlandweit unterschiedlichen Verteilung von Ökosystemen und Emissions-Hot Spots Rechnung getragen.
Stickstoffeinträge in die Umwelt müssen etwa halbiert werden
Die resultierende, ökologisch zulässige nationale Emissionsmenge in der Summe über alle 302 betrachteten Kreisregionen beträgt 932 kt N. Gegenüber der derzeitigen Freisetzung entspricht das einem Minderungsbedarf von etwa 55 %. Der Blick auf die regionalen Unterschiede zeigt, dass in allen Kreisregionen Handlungsbedarf erforderlich ist und Minderungsbeiträge geleistet werden müssten. In den meisten Kreisregionen auf ca. 80% der Fläche Deutschlands ist die flächenbezogene Gesamt-Minderungserfordernis dabei mit weniger als 40 kg pro Hektar und Jahr eher gering. Für 16 Kreisregionen zeigt sich hingegen ein hoher flächenbezogener Minderungsbedarf von mehr als 80 kg pro Hektar und Jahr. Neun der Kreisregionen mit hohem Minderungsbedarf sind hauptsächlich landwirtschaftlich geprägt, sieben haben eher urbane Prägung. Für Landkreise, die sich über die Zusammensetzung der Stickstoffemission und die berechneten Minderungen in ihrem Bereich informieren möchten, steht eine tabellarische Übersicht im Bericht und als Excel-download zur Verfügung.
Deutschland übernimmt Vorreiterfunktion
Mit den Ergebnissen steht Deutschland nun - ähnlich wie beim 1,5-Grad-Ziel im Klimaschutz – ein einfach kommunizierbares und gut verständliches, langfristiges Stickstoffziel zur Verfügung, das als Orientierung dienen kann. Damit ist Deutschland nun das erste Land in der EU, das als Ergänzung zur planetaren Belastbarkeitsgrenze für Stickstoff, eine nationale wirkungsbasierte Obergrenze berechnet hat. Inklusive der regionalen Obergrenzen steht dem Bundesumweltministerium damit nun ein Zielsystem für die Weiterentwicklung einer nationalen Stickstoffstrategie und eines politisch erreichbaren Minderungsziels zur Verfügung.