Mit dem Umweltzeichen „Organische Kultursubstrate und Blumenerden“ (DE-UZ 234) können künftig organische Kultursubstrate gekennzeichnet werden, die vollständig auf die Verwendung von Torf verzichten.
Zudem können in Zukunft Kunststoffrasensysteme und -sportplätze (DE-UZ 235) mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden, wenn diese schadstoffarm, recyclingfähig und langlebig sind.
Überarbeitet wurden die Vergabekriterien für folgende Produktgruppen:
- Kaminöfen für Holz und Staubabscheider (DE-UZ 212 / 222)
- Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a)
- Energiemessgeräte für den Haushalt (DE-UZ 142)
- Gartengeräte (DE-UZ 206)
- Rohrreiniger (DE-UZ 24)
Die überarbeiteten und die neuen Kriteriendokumente werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf der Homepage des Umweltzeichens Blauer Engel verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltfreundlichen Produkten können dann das Zeichen beantragen.
Die Jury Umweltzeichen setzt sich aus 14 zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Umwelt zusammen und berät über die Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel.