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Störfall-Verordnung

Wirtschaft | Konsum, Klima | Energie

Biogasanlagen

Biogasanlge mit grüner Folie

In Biogasanlagen wird aus organischem Material durch mikrobiellen Abbau der erneuerbare Energieträger Biogas gewonnen. Biogasanlagen sind aber auch eine Quelle für Gerüche, Schadstoffe und Lärm. Sie stellen wegen des entzündbaren Biogases sowie wegen der wassergefährdenden Substrate und Gärreste mögliche Quellen von Gefahren dar.

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Meldeweg und Meldepflichten

Ein Ereignis wird vom Betreiber an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet, weiter an das Umweltministeriums des Landes, weiter an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt und schließlich an weitere, wie die Arbeitsschutzbehörden der Länder

Nach Paragraf 19 der Störfall-Verordnung müssen Betreiber von Betriebsbereichen nach Paragraf 3 Absatz 5a BImSchG Störfälle und bestimmte Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der zuständigen Behörde mitteilen. Von den Behörden der Länder werden diese Mitteilungen und ihre Analysen der Störfälle an das Bundesumweltministerium und an die an die ZEMA weitergeleitet.

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Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen

Ein Feuerwehrmann hält den Schlauch, aus dem Schaumlöschmittel quillt, im Hintergrund ist Feuer

Im Jahr 1993 hat die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA) im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. Durch die ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in einer Datenbank sowie Jahresberichten veröffentlicht.

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Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.

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Anlagensicherheit

Ziel von Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern. Die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, gilt es für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Bei diesen Arbeiten orientiert sich das Umweltbundesamt am Leitbild der "Nachhaltigen Produktion".

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Stand der Sicherheitstechnik

Beschaffenheit und Betrieb einer Anlage, die der Störfall-Verordnung unterliegt, müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Dies gilt sowohl für technische Vorkehrungen als auch organisatorische Maßnahmen. In Gutachten und Arbeitshilfen wird diese Grundsatzanforderung erläutert und weiter konkretisiert.

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Kurzlink: www.uba.de/t64081de