Unternehmenskommunikation zu SVHCs in Erzeugnissen
Tagung "Compliance digital II - Vereinfachte Unternehmenskommunikation zu SVHCs in Erzeugnissen"
2019 wurde in 13 EU-Staaten eine Smartphone-App eingeführt, mit der Verbraucher gemäß REACH Art. 33 (2) Anfragen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in Erzeugnissen stellen können. Begleitet wird die App-Einführung von einer breit angelegten Kampagne, mit der die Bevölkerung über ihr Auskunftsrecht aufgeklärt wird. In einer weiteren Kampagne werden Unternehmen über ihre REACH-Auskunftspflichten informiert und über die Möglichkeit, die AskREACH IT-Tools für die Erfüllung dieser Pflichten zu nutzen.
- Welche Auskunftspflichten hat Ihr Unternehmen gemäß REACH Art. 33 (2)?
- Wie kann sich Ihr Unternehmen auf die steigende Zahl von SVHC-Anfragen vorbereiten?
- Wie können Sie kostenlos die europäische AskREACH Datenbank nutzen, damit Sie nicht jede Anfrage einzeln beantworten müssen?
- Welche Vorteile bringt Ihnen die Nutzung der Datenbank?
- Wie können Sie die Kommunikation innerhalb der Lieferkette verbessern?
Antworten auf diese Fragen erhalten Sie auf der Tagung.
- Vorläufige Tagesordnung
- Anmeldung
- mehr Informationen zum EU LIFE Projekt AskREACH in deutscher und englischer Sprache