Wasser, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Vorgehen und Methoden bei der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland
Das vorrangige Umweltziel der EG-WRRL ist es, nach Artikel 4 den guten Zustand für Oberflächen- und Grundwasser bis 2015 zu erreichen, sowie eine Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden. Erster Schritt des hierzu in Gang gesetzten Planungsprozesses war es, nach Artikel 5 und genaueren Hinweisen in Anhang II und III signifikante anthropogene Belastungen auf Oberflächengewässer und das Grundwasser zu ermitteln und deren Auswirkungen auf die Gewässerqualität abzuschätzen sowie eine ökonomische Analyse durchzuführen. Im März 2005 mussten alle Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Europäischen Kommission berichten (Artikel 15, WRRL).