Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so dieses UBA-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.
Chemikalien
Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Verordnung
Reihe
Texte | 40/2015
Seitenzahl
153
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Martin Führ, Julian Schenten, Andreas Hermann, Dirk Bunke
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Forschungskennzahl
3713 65 312
Verlag
Umweltbundesamt
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