Die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) fordert neben den traditionell im Baurecht verankerten Anforderungen explizit, dass die aus den Bauprodukten herzustellenden Bauwerke die am Verwendungsort geltenden Anforderungen an die Hygiene, die Gesundheit und den Umweltschutz erfüllen und die Gesundheit der Bewohner und Anwohner nicht gefährdet wird. Jedoch stellen zurzeit nur wenige Mitgliedsstaaten quantitative Anforderungen an die Frei-setzung regulierter gefährlicher Substanzen aus Bauprodukten/Bauwerken. Dies hat dazu geführt, dass die bisher verabschiedeten harmonisierten europäischen Produktnormen ausschließlich allgemeine Hinweise auf be-stehende nationale Anforderungen enthalten.
Wirtschaft | Konsum
Harmonisierung von Prüfmethoden für den Vollzug der EG-Bauprodukten- Richtlinie
Validierung eines europäischen Auslaugtests für Bauprodukte
(Teilprojekt im Kontext eines europäischen Gemeinschaftsvorhabens)Reihe
Texte | 50/2011
Seitenzahl
130
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Jörg Rickert, Dr. Gerhard Spanka, Dr. Holger Nebel
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Forschungskennzahl
3709 95 303
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
3975 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
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