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Cover des Berichts "Energy Sharing: Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts"
Klima | Energie

Energy Sharing

Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts


Unter „Energy Sharing“ wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht werden unterschiedliche Umsetzungsvorschläge von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EU-Recht derzeit keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet.


Reihe Climate Change | 46/2023 Seitenzahl 57 Erscheinungsjahr Autor(en) David Ritter, Dierk Bauknecht, Daniela Fietze, Katharina Klug, Markus Kahles Sprache Deutsch Forschungskennzahl 3722 43 501 0 Verlag Umweltbundesamt Links Zusatzinfo PDF ist barrierefrei Dateigröße 1,45 MB Druckversion nicht verfügbar

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