Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Anerkennung von Denkmalschutzvereinigungen als Umwelt- und Naturschutzvereinigungen gemäß § 3 UmwRG
Das Gutachten sollte aus Sicht des Anerkennungsvollzuges gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) der Frage nachgehen, ob Vereinigungen, die nach ihrer Satzung vorwiegend Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege fördern, als Umweltschutzvereinigungen/Naturschutzvereinigungen im Sinne des UmwRG anerkennungsfähig sind. Denkmalschutz wird vom Umweltschutzbegriff im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UmwRG umfasst. Auch wenn die genannten Vereinigungen nur einen Teilaspekt des Umweltschutzes fördern, haben sie grds. einen Anerkennungsanspruch. Darüber hinaus kann auch eine Anerkennung als Naturschutzvereinigung in Betracht kommen. Dies bedarf jedoch stets einer Einzelfallprüfung.