In der Fischerei kann Klimawandelanpassung auf zwei Wegen erfolgen: verstärkter Schutz der Fischbestände und Anpassen der Unternehmen an die veränderten Produktionsbedingungen. Für den Schutz der Fischbestände ist entscheidend, den anthropogenen Druck deutlich zu verringern. Dies bedeutet, dass weniger gefischt wird, aber auch, dass andere Belastungen wie Einträge von Schadstoffen oder Eutrophierung reduziert sowie Revitalisierungsmaßnahmen an Binnengewässern durchgeführt werden.
In der Seefischerei geben Fangquoten vor, wo und wie viel Fisch gefangen werden darf. Die Quoten sind Ergebnis eines politischen Aushandlungsprozesses auf europäischer Ebene. Wie oben angesprochen sind die Fangmöglichkeiten in der Nordsee und im Nordostatlantik das Ergebnis internationaler Verhandlungen, vor allem mit dem Vereinigten Königreich und mit Norwegen. Der International Council for the Exploration of the Sea (ICES) veröffentlicht jährlich vor Festlegung der Fangquoten wissenschaftliche Empfehlungen, wie hoch diese für die einzelnen Bestände sein sollten, um deren nachhaltige Reproduktion sicherzustellen. Wissenschaftler*innen der Thünen-Institute (TI) für Seefischerei und für Ostseefischerei gehören zum wissenschaftlichen Beratungsteam. Sie forschen zu den marinen Ökosystemen und liefern wichtige Erkenntnisse, die Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen sind. Die politische Verantwortung für die deutsche Seefischerei liegt im Ressort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BMEL vertritt entsprechend Deutschland bei den Verhandlungen um die Fangquoten. Das Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) und der Vorsorgeansatz sind dabei seit 2013 zentrale Ziele für die Bewirtschaftung der Bestände. Insgesamt hat sich die Nachhaltigkeit der Fischereien, insbesondere im Nordostatlantik, verbessert. Dennoch wird immer noch nicht in allen Fällen den wissenschaftlichen Empfehlungen für Quotenausweisungen gefolgt, und viele Fischbestände haben sich bislang von den Folgen der Überfischung nicht erholen können. Dies gilt insbesondere für das Schwarze Meer und die Ostsee. Dazu kommen Datendefizite und die Auswirkungen auf des Klimawandels unter anderem auf die Verfügbarkeit von Nahrungsfischen.
Mit Blick auf die kritische Lage der Ostseefischerei hat das BMEL im November 2022 eine Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei ins Leben gerufen. Sie soll ein Leitbild für eine nachhaltige und zukunftsfeste deutsche Ostseefischerei entwickeln und konkrete Maßnahmen zu dessen Umsetzung vorschlagen83. Hintergrund ist die anhaltend kritische Bestandssituation bei Dorsch und Hering und der daraus folgende Wegfall wichtiger Fangmöglichkeiten. Das BMEL sieht die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Ostseefischerei, um diese erhalten zu können. Zum Strukturwandel in der Küstenfischerei an Nord- und Ostsee forschen die TI für Seefischerei und Ostseefischerei.
Mit seiner „Agenda Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakulturen an den Klimawandel“ (AMK)84 und dem zugehörigen Maßnahmenprogramm85 adressiert das BMEL sowohl Seefischerei als auch Binnenfischerei und Aquakultur. Letztere liegen politisch im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer, mit der Agenda wirbt das Ministerium aber explizit für eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die Agenda ist Teil des Aktionsplans Anpassung III der DAS (APA III) und regt beispielsweise neue Zuchtziele an, etwa die Anpassung an höhere Temperaturen oder die Senkung von Gesundheitsrisiken aufgrund veränderten Parasiten- und Erregerdrucks. Auch Verschattung wird als mögliche Anpassung für Binnengewässer und Aquakulturanlagen diskutiert. Die Klimaanpassung der Seefischerei und des fischereilichen Sektors im Binnenland soll unterstützt werden, indem der Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Praxis gefördert und ein von Bund und Ländern betriebenes nationales Informations- und Datenportal eingerichtet wird. Vorgeschlagen wird auch die Einsetzung einer permanenten Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, um die ordnungs- und förderpolitischen Rahmenbedingungen der Klimaanpassung zu überprüfen und Vorschläge zu deren Anpassung zu erarbeiten.
Da die Binnenfischerei Ländersache ist, betreiben mehrere Bundesländer wissenschaftliche Institute, die sich unter anderem mit den Folgen des Klimawandels auf Fischbestände in Fließgewässern und den fischereilichen Sektor im Binnenland beschäftigen. Die Bemühungen, einen bundesweiten Überblick über dieses Thema zu erarbeiten, stehen aber noch ganz am Anfang. Die AMK kann ein Ansatzpunkt sein, die bundesweite Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren.
Letztlich ist es Aufgabe der fischereilichen Betriebe an der Küste und im Binnenland, sich auf die Veränderungen der Produktionsbedingungen vorzubereiten, mit diesen umzugehen und die richtigen innerbetrieblichen Entscheidungen für Anpassungsmaßnahmen zu treffen. Diese können die Fangmethoden, den Zeitpunkt und (begrenzt) den Ort des Fischens, die Zielarten sowie das Bewirtschaften von Aquakulturanlagen und Teichen betreffen. Die öffentliche Hand kann und sollte jedoch günstige Rahmenbedingungen hierfür gestalten.
82 - Bundesregierung (Hg.) 2021: Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800.
82 - Deutscher Bundestag (Hg.) 2022: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD. Erhalt der Fischerei an Deutschlands Küsten. https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000788.pdf
83 - BMEL – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft / Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei: https://www.bmel.de/DE/themen/fischerei/leitbildkommission-ostseefischerei.html
84 BMEL (Hg.) 2019: Agenda Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/AMK-12-04-19-Agenda-Anpassung-Klimawandel.pdf
85 BMEL (Hg.) 2020: Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Agenda Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/ma%C3%9Fnahmenprogramm-klimaanpassung.html