Um den Schutz der biologischen Vielfalt unter sich verändernden klimatischen Bedingungen zu verbessern, müssen ausreichend große Populationen und ihre genetische Vielfalt erhalten bleiben, die Lebensräume in ausreichender Quantität und Qualität zur Verfügung stehen und gut miteinander vernetzt sein.
Das im Dezember 2022 verabschiedete „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“ (GBF) setzt globale Ziele zum Schutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Unter anderem sollen weltweit die Vernetzung und Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen verbessert oder wiederhergestellt und die Fläche natürlicher Ökosysteme erheblich vergrößert werden. Die 196 Vertragsstaaten der Convention on Biological Diversity (CBD) müssen die Beschlüsse umsetzen. Auf europäischer Ebene wurde 2020 die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur beschlossen124.
Die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung ist die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 (NBS). Aktuell wird an der NBS 2030 gearbeitet. Dabei sollen Auswirkungen des Klimawandels, Anpassung und Klimaschutz stärker als bisher adressiert werden. Auf Ebene der Bundesländer bestehen in 15 der 16 Länder Biodiversitäts- oder Naturschutzstrategien beziehungsweise entsprechende Aktionspläne, die in aller Regel den Zusammenhang von Klimawandel und Biodiversität ebenfalls ansprechen. Auch andere nationale Strategien sind relevant: Die Nationale Wasserstrategie125 (2023) adressiert den Schutz des Grundwassers, der Bäche, Flüsse und Seen und die dauerhafte Sicherung eines naturnahen Wasserhaushalts. Das Bundesprogramm Blaues Band (2017) unterstützt Renaturierungsmaßnahmen an den Auen der Bundeswasserstraßen und zielt auf einen Biotopverbund ab. Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine und Verbände Fördermittel für die naturnahe Entwicklung von Biotopverbünden an Auen beantragen. Die Ausweitung natürlicher Überschwemmungszonen dient auch dem Hochwasserschutz und dem Schutz vor Überschwemmungen bei Sturzfluten126. Die Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen durch Deichrückverlegungen schließt Überschwemmungsflächen wieder an Flüsse an. Dies ist auch eine Maßnahme des natürlichen Klimaschutzes. In der Bilanz betrug 2020 die Fläche von wiederhergestellten natürlichen Überschwemmungsflächen insgesamt 7.100 ha. Gegenüber 2019 wurden 716 ha neu hinzugewonnen (siehe Indikator BD-R-2).
Mit der Nationalen Moorschutzstrategie (2022) wurde der politische Rahmen für alle Aspekte des Moorschutzes für die nächsten Jahre gesetzt. Nur wenige Prozent der Moore in Deutschland befinden sich noch in einem naturnahen Zustand. In der Folge ist die für Moorgebiete typische Artenvielfalt stark bedroht. Naturnahe Moore sollen daher konsequent geschützt, ihre Senkenfunktion für CO2 gestärkt und ihr hydrologischer Zustand auch dergestalt verbessert werden, dass sie mit dem Ziel der Klimafolgenanpassung als Lebensraum für an feuchte Bedingungen gebundene Arten und als Wasserspeicher in der Landschaft fungieren und zur Kühlung beitragen können.
Auch in Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen wird der Klimawandel stärker berücksichtigt (siehe Indikator BD-R-1). Über zwei Drittel der Landschaftsprogramme der Bundesländer und 50 % der regionalen Landschaftsrahmenpläne thematisieren den Klimawandel in Zusammenhang mit naturschutzfachlichen Fragen.
Naturschutzgebiete und Nationalparke sind als besonders streng geschützte Gebiete wichtige Rückzugsräume, in denen grundsätzlich günstige Voraussetzungen bestehen, um Arten und Lebensräume, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind, zu erhalten. Der Anteil streng geschützter Gebiete ist im Binnenland bis 2020 auf insgesamt knapp 4,6 % gestiegen (siehe Indikator BD-R-3).
Bereits seit 2004 veranstaltet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Tagung „Biodiversität und Klima – Vernetzung der Akteure in Deutschland“, um einen Austausch von Fachleuten zu Forschungsergebnissen im Überschneidungsbereich der Themen Biodiversität, Naturschutz und Klimawandel zu fördern. Bei der jährlichen Veranstaltung diskutieren die Fachleute, wie mit Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auch Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel unterstützt werden können beziehungsweise wie Anpassungsmaßnahmen so gestaltet werden können, dass sich Synergien mit dem Naturschutz ergeben.
Am 29. März 2023 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden CO2 aus der Atmosphäre und speichern es langfristig. Sie können zudem negative Auswirkungen des Klimawandels abpuffern, indem sie Wasser in der Landschaft zurückhalten, Hochwasserspitzen kappen und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Gleichzeitig werden wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen gesichert. Natur in Städten und Siedlungen sorgt für bessere Luft, spendet Schatten und kühlt an heißen Sommertagen. Zusammenhängende naturnahe Grünflächen bilden Kalt- und Frischluftschneisen und bieten vielen Tierarten einen Lebens- und Rückzugsraum. Eine Vielzahl von Maßnahmen soll dafür sorgen, dass degradierte Ökosysteme wieder gesund, widerstandsfähig und vielfältig werden. Die Finanzierung des Programms erfolgt weitgehend aus dem neuen Klima- und Transformationsfonds. Bis 2026 stehen für die verschiedenen Maßnahmen insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt auf der Finanzierung von konkreten Renaturierungsmaßnahmen und Anreizen für klimafreundliche und naturverträgliche Bewirtschaftungsformen.
124 - Europäische Kommission: Biodiversity strategy for 2030. https://environment.ec.europa.eu/strategy/biodiversity-strategy-2030_en
125 - BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2023: Nationale Wasserstrategie. Berlin, 119 S. https://www.bmuv.de/wasserstrategie
126 - BfN – Bundesamt für Naturschutz 2023: Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten. https://www.bfn.de/pressemitteilungen/handlungsempfehlungen-zum-schutz-vor-hochwasser-und-sturzfluten