HUE-5: Internationale Klimafinanzierung zur Anpassung (aus HHmitteln)

Das Bild zeigt eine junge dunkelhäutige Frau von hinten, die auf einem Fahrrad über einen mit Wasser überfluteten Steg fährt. Das Fahrrad ist mit einem großen Sack und Brennholz schwer beladen.zum Vergrößern anklicken
Entwicklungsländer sind besonders betroffen von Extremereignissen bei geringen Anpassungskapazitäten
Quelle: africa / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

HUE-5: Internationale Klimafinanzierung zur Anpassung (aus Haushaltsmitteln)

Die Bemühungen zur Unterstützung von Anpassung im internationalen Kontext haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Anteil der anpassungsrelevanten Finanzierung an der gesamten internationalen Klimafinanzierung ist von knapp 25 % im Jahr 2010 auf 41,4 % im Jahr 2017 gestiegen. Der Bedarf an Anpassungsfinanzierung wird in Zukunft weiter wachsen.

Zwei Linien bilden von 2010 bis 2017 die Entwicklung der deutschen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln insgesamt sowie als Teil davon die Finanzierung von anpassungsrelevanten Vorhaben ab.
HUE-5: Internationale Klimafinanzierung zur Anpassung (aus Haushaltsmitteln)

Zwei Linien bilden von 2010 bis 2017 die Entwicklung der deutschen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln insgesamt sowie als Teil davon die Finanzierung von anpassungsrelevanten Vorhaben ab. Beide Linien zeigen einen signifikant steigenden Trend. 2017 belief sich die deutsche Klimafinanzierung auf 3,46 Milliarden Euro, davon flossen 1,44 Milliarden in anpassungsrelevante Vorhaben. Der Anteil der anpassungsrelevanten Vorhaben an der Deutschen Klimafinanzierung ist mit Säulen abgebildet und ebenfalls signifikant gestiegen. In 2015 und 2016 betrug er mehr als 46 Prozent, in 2017 41,4 Prozent.

Quelle: BMZ (Berichterstattung zur EU-MMR-Richtlinien)
 

Anpassung ist eine globale Herausforderung

Angesichts der globalen Dimension des Klimawandels und seiner Folgen setzt sich Deutschland seit vielen Jahren intensiv für eine weitreichende internationale Zusammenarbeit zur Anpassung ein. Es geht es um die Mitgestaltung der europäischen Rahmenbedingungen für die Anpassung in Schwellen- und Entwicklungsländern und die europäische Forschungskooperation. Im weitergehenden internationalen Umfeld richten sich die deutschen Aktivitäten auf internationale Prozesse und Kooperationen inklusive des ⁠IPCC⁠.

Entwicklungsländer sind von den nachteiligen Auswirkungen der ⁠Klimaänderung⁠ besonders betroffen. Schon heute zeigen sich Auswirkungen durch besonders ausgeprägte Witterungsextreme und die Verschlechterung u. a. der landwirtschaftlichen Anbaubedingungen. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Situation verfügen die besonders betroffenen Länder zum Teil nur über geringe Anpassungskapazitäten. Die solidarische Unterstützung der Entwicklungsländer ist schon deshalb geboten, weil sie im Vergleich zu den industrialisierten Staaten und Schwellenländern bisher nur einen vergleichsweise geringen Anteil an den klimawirksamen Treibhausgasemissionen hatten.

Deutschland fördert Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern im Rahmen der Entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit und unterstützt die Formulierung und Umsetzung der Nationalen Anpassungspläne (NAP) und der Anpassungsziele, die in den nationalen Klimabeiträgen (NDCs) unter dem Pariser Klimaabkommen formuliert wurden, z. B. über die NDC-Partnerschaft. 80 bis 90 % des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung stellt das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠BMZ⁠) bereit. Weitere Mittel fließen über das ⁠BMU⁠ überwiegend im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). In Forschungskooperationen sind weitere Ministerien an Vorhaben beteiligt. Deutschland strebt an, die im Pariser Klimaabkommen genannte Balance von Minderung und Anpassung im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung auch in seinen nationalen Beiträgen zu erreichen.

Auf der Weltklimakonferenz in Kopenhagen 2009 haben Industrieländer zugesagt ab 2020 100 Milliarden USD aus einer Vielzahl von Quellen zu mobilisieren. Diese Zusage wurde auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris bis 2025 fortgeschrieben. Unterschieden wird zwischen finanziellen Beiträgen zu multilateralen Programmen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Bei der multilateralen Finanzierung zahlen mehrere Staaten in internationale Fonds bei multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) und internationalen Organisationen ein. Seit 2002 existiert der Least Developed Countries Fund mit dem Schwerpunkt Anpassung. Der Grüne Klimafond (GCF) operiert seit 2014 und strebt an, die Mittel nach dem Schlüssel 50:50 zwischen Minderung und Anpassung aufzuteilen. Mit 54% der GCF Mittel für Anpassung hat der GCF dieses Ziel bisher sogar übertroffen. Hierdurch konnte die ⁠Anpassungsfähigkeit⁠ von ca. 310 Millionen Menschen verbessert werden. Deutschland hat 750 Millionen Euro zur Erstauffüllungsrunde beigetragen (Zusage von 1 Milliarde USD). Zur Wiederauffüllung trägt Deutschland weitere 1,5 Milliarden Euro (ca. 1,69 Milliarden USD) bei. 2008 wurde unter dem Kyoto-Protokoll der Anpassungsfonds gegründet. Dieser wird nun auch Aufgaben unter dem Pariser Klimaabkommen umsetzen. Bei der Klimakonferenz in Kattowice 2018 hat das BMU 70 Millionen Euro zugesagt. Im Rahmen der bilateralen Projekt- und Programmfinanzierungen leistet Deutschland Zuwendungen an spezifische Projekte zur Förderung eines kohlenstoffarmen und klimaresilienten Wachstums. Projekte werden insbesondere von der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠KfW⁠) Bankengruppe, aber auch von privaten, zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Trägern sowie von politischen Stiftungen in Entwicklungsländern umgesetzt.

Neben den Projekten, deren Hauptziel die ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ ist, weisen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit auch einen Bezug zum Klimawandel als Querschnittsthema auf. Zum Beispiel dienen viele Projekte mit den Zielen Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur auch der Anpassung an den Klimawandel. Die Verknüpfung von nachhaltiger Entwicklung und Anpassung an den Klimawandel erhöht die Wirkung der öffentlichen Gelder. Entscheidend für die Anrechnung als Anpassungsprojekt in der internationalen Klimafinanzierung ist jedoch, dass Ziele der Anpassung ausdrücklich formuliert sind und spezifische Maßnahmen umgesetzt werden, die die ⁠Vulnerabilität⁠ eines menschlichen oder natürlichen Systems gegenüber Einflüssen oder Risiken des Klimawandels mindern und so deren Klimaresilienz steigern. Hierzu gehören Maßnahmen der Information, Bewusstseinsbildung und des Kapazitätsaufbaus ebenso wie Maßnahmen im rechtlichen, planerischen und programmatischen Bereich sowie Umsetzungsmaßnahmen wie die Umstellung auf wassersparende Bewässerungssysteme, der Anbau trockenresistenter Ackerfrüchte, die Einführung nachhaltiger Praktiken in der Fischerei oder Maßnahmen zur Malariabekämpfung.

Die Gesamtsumme der internationalen Klimafinanzierung Deutschlands für Minderungs-, Anpassungs-, Wald- und Biodiversitätsmaßnahmen aus Haushaltsmitteln ist von 471 Millionen Euro in 2005 auf 3,46 Milliarden Euro in 2017 gestiegen. Seit 2010 erfasst Deutschland den in die Anpassung fließenden Anteil der internationalen Klimafinanzierung gesondert, dieser hat sich von 355 Millionen Euro in 2010 auf 1,44 Milliarden Euro in 2017 mehr als vervierfacht. Auch der Anteil der Anpassungsfinanzierung an der gesamten internationalen Klimafinanzierung ist gestiegen und betrug 2017 mit 41,4 % bereits knapp die Hälfte. Enthalten sind Vorhaben mit Anpassungswirkungen im Bereich Waldschutz / Schutz biologischer Vielfalt. Ohne diese betrugen die internationalen Beiträge Deutschlands 2017 zur Anpassungsfinanzierung bereits 1,21 Milliarden Euro.

 

Ziele

Unterstützung besonders anfälliger Entwicklungsländer bei der Anpassung an die nachteiligen Folgen des Klimawandels (⁠DAS⁠, Kap. 4)

Bereitstellung angemessener, berechenbarer und nachhaltige Finanzquellen […], um Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu unterstützen (Copenhagen Accord 2009)