Unternehmenskommunikation zu SVHCs in Erzeugnissen IV

Tagung "Compliance digital IV - Vereinfachte Unternehmenskommunikation zu SVHCs in Erzeugnissen"

Seit Herbst 2019 wurde in 15 europäischen Ländern eine Smartphone-App eingeführt, mit der Verbraucher gemäß ⁠REACH⁠ Art. 33 (2) Anfragen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in Erzeugnissen stellen können. Begleitet wird die App-Einführung von einer breit angelegten Kampagne, mit der die Bevölkerung über ihr Auskunftsrecht aufgeklärt wird. In einer weiteren Kampagne werden Unternehmen über ihre REACH-Auskunftspflichten informiert und über die Möglichkeit, die AskREACH IT-Tools für die Erfüllung dieser Pflichten zu nutzen.

  • Welche Auskunftspflichten hat Ihr Unternehmen gemäß REACH Art. 33 (2)?
  • Wie kann sich Ihr Unternehmen auf die steigende Zahl von SVHC-Anfragen vorbereiten?
  • Wie können Sie kostenlos die europäische AskREACH Datenbank nutzen, damit Sie nicht jede Anfrage einzeln beantworten müssen?
  • Welche Vorteile bringt Ihnen die Nutzung der Datenbank?
  • Wie können Sie die Kommunikation innerhalb der Lieferkette verbessern?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie auf der Tagung.

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