Deutschland führt CO2-Preis für Emissionen aus Wärme und Verkehr ein
Am 1. Januar 2021 startet in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe. Somit wird das mit dem Europäischen Emissionshandel bereits für Energie- und Industrieanlagen eingeführte Prinzip, dass der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen mit einem Preis versehen wird, in Deutschland auch für Emissionen aus Wärme und Verkehr eingeführt. Alle Brennstoffe des Energiesteuergesetzes werden in den nationalen Emissionshandel einbezogen. Dazu zählen Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 neben anderen auch Kohle. Biomasse, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien verfehlt, zählt ebenfalls dazu. Ab 2024 werden auch Abfälle als Brennstoff erfasst.
Brennstoff-Großhändler, Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft müssen für jede Tonne CO2, die durch die Verbrennung der von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe entstehen wird, ein Zertifikat erwerben und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA abgeben. Das Ziel: durch die Verteuerung fossiler Brennstoffe mehr Anreize zum Klimaschutz bei Heizen und Mobilität schaffen.
Mit den Einnahmen werden unter anderem die Stromkosten für Privathaushalte gedämpft. 2022 legt das UBA weitere Vorschläge vor, wie eine für das Klima wirksame Verteuerung fossiler Brennstoffe mit Sozialverträglichkeit in Einklang gebracht werden kann: mit der Auszahlung einer Klimaprämie an alle privaten Haushalte kombiniert mit gezielten Förderprogrammen für vulnerable Haushalte. Diese werden besonders stark durch die CO2-Bepreisung getroffen und sind aus eigener Kraft nicht in der Lage, diese Belastungen ausreichend zu verringern, etwa durch eine Dämmung ihres Hauses, den Einbau einer Wärmepumpe oder den Kauf eines Elektroautos.