Neues Maßnahmenprogramm für nachhaltige Verwaltung

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Das Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung muss sich auch im Verwaltungshandeln erweisen.
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Das Bundeskabinett hat am 25. August 2021 das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beschlossen. Mit dem Programm verpflichtet sich die Bundesregierung dazu, das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung noch stärker auch im eigenen Verwaltungshandeln umzusetzen.

Das neue Maßnahmenprogramm war ein Auftrag des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2018 an die Bundesregierung. Das erstmals im Jahr 2010 beschlossene „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ ist nach dem Jahr 2015 nun das zweite Mal weiterentwickelt worden.

Eine besondere Herausforderung wird es sein, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 treibhausgasneutral zu organisieren. Dazu sind alle Aktivitäten der Bundesverwaltung in den Blick zu nehmen. Besonders gefordert sind der Bau und Betrieb von Bundesliegenschaften und der Mobilitätsbereich, vom Betrieb der Fuhrparke über Dienstreisen bis zu den Arbeitswegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nachhaltiger werden soll zudem die Beschaffung. Die öffentliche Verwaltung kann als großer Auftraggeber durch die Nachfrage von nachhaltigen Leistungen auf das Angebot an Produkten und Dienstleistungen einwirken. Für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen enthält das Maßnahmenprogramm einen Leitfaden.

Im neuen Maßnahmenprogramm geht es aber auch maßgeblich um wichtige soziale Themen. Erstmals aufgenommen wurden Anforderungen in den Bereichen Fortbildung und Gesundheit. Zudem enthält das Programm Vorgaben für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, die Gleichstellung sowie für Anstrengungen im Bereich der Diversität der Bundesverwaltung.

Die Fortschritte bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms werden in einem jährlichen Monitoringbericht veröffentlicht.

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 Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit  Maßnahmenprogramm  Nachhaltige Beschaffung