Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können. Lärmanforderungen sind daher ein wesentlicher Bestandteil des Leitfadens, der ausschließlich für Gartengeräte mit Elektromotor gilt (Netz- und Akkubetrieb). Es sind zudem weitere wichtige Produktkriterien, zum Beispiel an schadstoffarme Gerätematerialien sowie langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion enthalten. Entsprechend des Leitfadens sind akkubetriebene Geräte mit schadstoffarmen und langlebigen Akkus zu betreiben. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus sicherzustellen.
Der mit dem Leitfaden zur Verfügung gestellte Anbieterfragebogen kann in Ausschreibungen genutzt werden.