Anforderungen an mobile Luftreiniger an Schulen

Schülerinnen und Schüler sitzen in einer Schulklasse und melden sich. Vorne ist die Lehrerin an der Tafel zu sehen.zum Vergrößern anklicken
Schülerinnen und Schüler in einer Grundschule.
Quelle: iStockphoto / Wavebreakmedia

Das Umweltbundesamt (UBA) und der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) haben Anforderungen und Prüfkriterien für mobile Luftreiniger erarbeitet. Luftreiniger, die diese Bedingungen erfüllen, sind geeignet, die Virenbelastung zum Beispiel in Klassenräumen, in denen nicht ausreichend gelüftet werden kann, zu reduzieren.

Aerosolpartikel spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Mutationen stellt sich verstärkt die Frage nach Maßnahmen zur Verminderung der Übertragung des Virus an Schulen. In einer aktuellen Empfehlung vom 9. Juli 2021 hat das ⁠UBA⁠ die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammengefasst.

Detaillierte Vorgaben zu den Prüf- und Einsatzbedingungen mobiler Luftreinigungsgeräte hat ergänzend dazu eine Sonder-Arbeitsgruppe des VDI unter Vorsitz des UBA erarbeitet. Die entsprechenden Ergebnisse und Empfehlungen zu den Leistungsparametern von Luftreinigern finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat per Kabinettsbeschluss beschlossen, den Einsatz weiterer mobiler Luftreiniger an Kitas und Schulen mit 200 Millionen Euro Fördermitteln zu unterstützen. Die Anschaffung mobiler Luftreiniger kann aus Sicht des Umweltbundesamts eine sinnvolle Ergänzungsmaßnahme zur Vermeidung indirekter Infektion im Unterricht sein, wenn nicht ausreichend über Fenster gelüftet werden kann und auch keine raumlufttechnischen Maßnahmen wie Zu- und Abluftanlagen zur Verfügung stehen. Der Einsatz ersetzt das regelmäßige Lüften in den Unterrichtspausen jedoch nicht.

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