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Einwegkunststoffprodukt

Das UBA

2024

eine 50 und darunter der Schriftzug: Jahre Umweltbundesamt 1974-2024

2024 blickt das UBA zurück auf 50 Jahre Arbeit für Mensch und Umwelt – ein Grund zum Feiern! Mit umwelt.info geht ein Internetportal an den Start, das einen zentralen Zugang zu Umwelt- und Naturschutzinformationen aus ganz Deutschland schafft. Klimaanpassung wird per Bundesgesetz zur Staatsaufgabe. Und Hersteller von Einwegplastik-Produkten müssen sich ab sofort an Entsorgungskosten beteiligen.

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Das UBA

2019

auf einem Maschendrahtzaun spießt eine orange Plastikgabel

2019 tut sich einiges in Sachen Abfall: Die EU beschließt ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Ein neues Verpackungsregister und -gesetz in Deutschland sollen das Recycling von Verpackungen erhöhen. Und die Müllflut wegen der vielen „Coffee-to-go“-Becher gerät in den Fokus. Außerdem startet das UBA eine App zur Luftqualität und stellt ein Konzept für umweltschonenderes Fliegen vor.

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Wirtschaft | Konsum, Abfall | Ressourcen

Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke zum Mitnehmen

Sushi und mehrere Soßen alle einzeln in Einwegplastikbehältnissen verpackt in einer Papiertüte zum Mitnehmen

Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland erstmals eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Sie verpflichtet unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, bei ihnen verpackte Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das reduziert den Verpackungsverbrauch und spart Müll und Ressourcen.

Kurzlink: www.uba.de/t110599de