Was ist bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Biozidrecht zu beachten?
Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner auf öffentlichen Flächen wie z.B. Parks, Spielplätzen, Kindergärten, Alleen oder daran angrenzenden Waldrändern erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Chemische oder biologische Be-kämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des …