In der ersten Generation der auf Grundlage der Bauproduktenrichtlinie harmonisierten Normen und Zulassungsleitlinien wurden keine Anforderungen zur Erfüllung der wesentlichen Anforderung Nr. 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ verankert. Dies soll in der Überarbeitung der Normen, der zweiten Generation, erfolgen. Hierzu wurde von der Europäischen Kommission das Mandat M/366 für die „Entwicklung horizontaler genormter Bewertungsmethoden für harmonisierte Konzepte zu gefährlichen Stoffen gemäß der Bauproduktenrichtlinie (Construction Products Directive) – Emission in Raumluft, Boden, Oberflächenwasser und Grundwasser“ erstellt. Es sieht die Erarbeitung europäischer Prüfverfahren zur Messung und Bewertung von gefährlichen Stoffen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, den Boden oder Gewässer emittieren können, durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) vor.
Wirtschaft | Konsum, Gesundheit
Unbedenkliche Bauprodukte für Umwelt und Gesundheit:
Wie viel Prüfaufwand ist notwendig zur Umsetzung der EG-Bauproduktenrichtlinie ?
Reihe
Texte | 05/2007
Seitenzahl
143
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Ulrike Rheinberger, Dr. Dirk Bunke
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Forschungskennzahl
202 95 384
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1228 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
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