Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (Effort-Sharing-Regulation)
Die Europäische Union hat im Dezember 2020 ihr 2030-Klimaschutzziel von 40 Prozent auf netto 55 Prozent unter dem Niveau von 1990 erhöht. Damit einher gehen notwendige Anpassungen bisheriger Regelungen, wie z. B. die EU-Klimaschutzverordnung. Eine Vorab-Folgenabschätzung der EU-Kommission benennt verschiedene Optionen zu deren Weiterentwicklung, die zugleich eng verknüpft sind mit Überlegungen zur Ergänzung des Emissionshandelssystems. Im vorliegenden Papier werden diese Optionen vorgestellt und ihre möglichen Auswirkungen auf die Emissionsminderungen dargelegt.