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Abfall | Ressourcen, Boden | Fläche

Kennzeichnung von Gebieten mit großflächig siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten im Boden

Teil A. GSE-Empfehlung mit Erläuterungen / Teil B: Objektschlüssel mit Erläuterungen / Teil C: Statistische Beispielberechnungen


Für den (bundesweit einheitlichen) Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sind eine Vielzahl von konkretisierenden fachlichen Entscheidungshilfen erforderlich, in denen die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen praxisgerecht untersetzt werden. So besteht nach § 9 Abs. 2 und 3 der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) bei Böden mit naturbedingt bzw. großfl ächig siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten unter bestimmten Randbedingungen bei Überschreitung der Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV nicht die Regelannahme der Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen. Nach  §12 (10) der BBodSchV können Gebiete mit erhöhten Schadstoffgehalten festgelegt werden, um die Verlagerung von Bodenmaterial innerhalb dieser Gebiete zu regeln. 


Reihe Texte | 10/2005 Seitenzahl 158 Erscheinungsjahr Autor(en) Umweltbundesamt (Hrsg.) Verwandte Publikationen Sprache Deutsch Forschungskennzahl 20071 238 Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 11,31 MB Druckversion nicht verfügbar

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