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Cover der Publikation TEXTE 50/2020 Globalvorhaben Stand der Technik: Teilvorhaben 4: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe
Wirtschaft | Konsum

Globalvorhaben Stand der Technik: Teilvorhaben 4: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe


Die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) regelt den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden.

Ziel war eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeit einer Aufnahme neu entwickelter leichtflüchtiger halogenierter organischer Verbindungen in die Auflistung zugelassener Stoffe. Das Ergebnis zeigt: Die derzeit zugelassenen Verbindungen werden aktuell nach wie vor eingesetzt. Die Industrie strebt nicht den Einsatz alternativer halogenierter Kohlenwasserstoffe an. Sollten „neue" Verbindungen in die Liste zugelassener Verbindungen der 2. BImSchV aufgenommen werden, wäre im Vorfeld eine intensive Prüfung ihres Umweltverhaltens notwendig.


Reihe Texte | 50/2020 Seitenzahl 36 Erscheinungsjahr Autor(en) Dr. Alexandra Polcher, Dr. Miriam Schöpel, Elisabeth Zettl, Sonja Bauer Sprache Deutsch Forschungskennzahl 3717533024 Verlag Umweltbundesamt Zusatzinfo PDF ist barrierefrei Dateigröße 877,52 kB Druckversion nicht verfügbar

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