Die Richtlinie 96/91/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vom 24. September 1996 (IVU-Richtlinie) bestimmt, dass bei Anlagen der Intensivtierhaltung von Schweinen und Geflügel im Geltungsbereich der Richtlinie (< 40.000 Plätze für Geflügel, > 2.000 Plätze für Schweine und 750 Plätze für Sauen) Vorsorge gegen Umweltverschmutzung insbesondere durch den Einsatz der 'Besten verfügbaren Technik' zu treffen ist.
Wirtschaft | Konsum
Beste verfügbare Technik in der lntensivtierhaltung
(Schweine- und Geflügelhaltung)
Reihe
Texte | 75/2002
Seitenzahl
403
Erscheinungsjahr
Autor(en)
E. Grimm, u.a.
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
360 08 001
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
66867 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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