Die Taxonomie als Herzstück des Aktionsplans Sustainable Finance
Der von der EU Kommission 2018 veröffentlichte Aktionsplan Finanzierung Nachhaltigen Wachstums (auch: „Aktionsplan Sustainable Finance“) stellt die erste umfassende Sustainable Finance Strategie in Europa dar. Der Plan verfolgt drei Hauptziele, für deren Realisierung legislative Maßnahmen in zehn verschiedenen Bereichen vorgesehen sind, die nach einem ambitionierten Zeitplan erarbeitet und umgesetzt werden sollen.
Ein Herzstück des EU Aktionsplans ist die Definition dessen, was unter nachhaltigen Aktivitäten verstanden werden soll.
Die fehlende einheitliche Definition dessen, was als eine nachhaltige wirtschaftliche Aktivität anzusehen ist, war vorher als eine der Hauptbarrieren für eine stärkere Verbreitung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum identifiziert worden.
Um diese Barriere zu überwinden beauftragte die EU Kommission eine multidisziplinäre ExpertInnengruppe (Technical Expert Group, TEG) damit, eine Taxonomie, also ein wissenschaftlich fundiertes Klassifikationssystem, auszuarbeiten.
Die TEG wählte Branchen und Wirtschaftsaktivitäten aus, die mit Blick auf die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft als besonders relevant einzustufen sind. Für diese sollten wissenschaftlich fundierte Evaluierungskriterien, Schwellenwerte und Parameter festgelegt werden, die jeweils definieren, welche Aktivitäten mit Blick auf den Klimaschutz als nachhaltig gelten können.
Dabei ist klar, dass sich mit dem Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnis an vielen Stellen auch die Definition dessen weiterentwickeln muss, was als nachhaltig gilt. Entsprechend soll die Taxonomie kontinuierlich aktualisiert und „verschärft“ werden. Verantwortlich für die Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Taxonomie ist die 2020 von der EU berufene Platform on Sustainable Finance.