Kommentierung Beschränkungsvorschlag PFHxA

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Deutschland hat einen Vorschlag zur Beschränkung, der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluorhexansäure (PFHxA) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Vorschlag gilt auch für Salze von PFHxA und Substanzen, die zu PFHxA abgebaut werden können (= Vorläufersubstanzen). Bis zum 25.09.2020 kann der Beschränkungsvorschlag auf der ECHA-Internetseite kommentiert werden. Damit die Kommentare bereits bei der ersten Diskussion im Juni berücksichtigt werden können, begrüßen die ECHA-Ausschüsse frühzeitig Kommentare bis zum 13.05.2020. Mit spezifischen Fragen („Information note on restriction report“) macht die ECHA auf noch relevante Informationen aufmerksam.