Kommentierung Beschränkungsvorschlag C9-C14 PFCAs

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Quelle: UBA

Deutschland hat gemeinsam mit Schweden einen Vorschlag zur Beschränkung, der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluorcarbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.

Der Vorschlag gilt auch für deren Salze und Substanzen, die zu den Perfluorcarbonsäuren abgebaut werden können (= Vorläufersubstanzen). Bis zum 20.06.2018 kann der Beschränkungsvorschlag auf der ECHA-Internetseite kommentiert werden. Damit die Kommentare bereits bei der ersten Diskussion im März berücksichtigt werden können, begrüßen die ECHA-Ausschüsse frühzeitige Kommentare bis zum 16.02.2018. Mit spezifischen Fragen („Information note on restriction report“) macht die ECHA auf relevante Informationen aufmerksam.

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Schlagworte:
 PFCA  Perfluorcarbonsäure  Beschränkung