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Glossar Biozid-Portal: B

Inhaltsverzeichnis

 

Bakterielle Toxine

Bakterielle Toxine können ebenfalls als Biozidwirkstoffe gegen Insekten eigesetzt werden. Die Toxine sind meist in Form von inaktiven Protoxinen in den Proteinen der bakteriellen Sporen enthalten und wirken meist spezifisch gegen bestimmte Organismengruppen. Um seine toxische Wirkung entfalten zu können, muss das Protoxin, z.B. das Endotoxin von Bacillus thuringiensis, durch Fraß von den Larven der Insekten aufgenommen werden. Nach der Aktivierung im Darmtrakt bindet das Toxin an spezifische Rezeptoren des Darmepithels und führt durch die Perforation der Darmwand zum Tod der Larven.

 

Bakterizid

Ein Bakterizid ist eine Substanz, die durch eine Schädigung der Zelle Bakterien abtötet. Bakterizide findet man in der Gruppe der Desinfektionsmittel (Biozid) und der Antiinfektiva (Arzneimittel, wie zum Beispiel manche Antibiotika).

 

Bedenklicher Stoff

Gemäß Biozid- Verordnung jeder ⁠Stoff⁠, der kein Wirkstoff ist, der aber aufgrund seiner Beschaffenheit unmittelbar oder mit zeitlicher Verzögerung auftretende nachteilige Wirkungen auf Menschen, insbesondere gefährdete Gruppen, haben kann und in einem Biozidprodukt in hinreichender Konzentration enthalten ist oder entsteht, um das Risiko einer solchen Wirkung zu bergen.

 

Begasungsmittel

Zur Bekämpfung von Nagetieren und Vorrats- und Materialschädlingen ist im Bereich der professionellen Schädlingsbekämpfung der Einsatz von inerten Gasen (Kohlendioxid, Stickstoff) sowie gefährlichen Gasen, Hydrogencyanid (Cyanwasserstoff, Blausäure), Metall-Phosphiden (Aluminium-, Magnesium- und Zinkphosphid) und Sulfuryldiflourid möglich. Während Kohlendioxid oder Stickstoff zum Ersticken der Schädlinge führt, blockiert Blausäure die Sauerstoffaufnahme im Blut. Metall-Phosphide werden z.T. als Feststoff ausgebracht und reagieren mit Wasser zum wirksamen Giftgas Phosphin (Phosphorwasserstoff), das als starkes Nerven- und Stoffwechselgift wirkt. Die Begasung ist für die private Anwendung in Deutschland verboten.

 

Behandelte Waren

Gemäß Biozid- Verordnung alle Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden oder denen ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich zugesetzt wurden. Eine behandelte Ware gilt selbst als Biozidprodukt, wenn von dieser eine primäre Biozidfunktion ausgeht.

 

Beschichtungsschutzmittel

Beschichtungsschutzmittel sind Biozid-Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen, wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.

 

Biozid-Produktart

In der Biozid- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 werden die verschiedenen Verwendungen von Bioziden in 22 Produktarten unterteilt, die vier Hauptgruppen zugeordnet sind: Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozide.

 

Biozid-Produkte

Biozid-Produkte sind Wirkstoffe und Zubereitungen/Gemische, in der Form, wie diese an den Verwender gelangen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten oder erzeugen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
Eine behandelte Ware mit primärer Biozidfunktion gilt auch als Biozidprodukt.

 

Biozid-Produkte-Richtlinie

Die Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG (Biozid-Richtlinie) war die erste umfassende Regelung zum Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in der Europäischen Gemeinschaft. In Deutschland wurde die Biozid-Richtlinie durch das Chemikaliengesetz/Biozidgesetz umgesetzt. Mit der seit 1.9.2013 gültigen Biozid-Verordnung (BiozidVO EU Nr. 528/2012) wurde die Biozid-Richtlinie ersetzt. Die BiozidVO gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten.
In einer ersten Stufe werden die Wirkstoffe auf Gemeinschaftebene bewertet, in der zweiten Stufe werden die zugehörigen Biozid-Produkte in den einzelnen Mitgliedsstaaten zugelassen.

 

Biozider Wirkstoff

Unter Wirkstoff versteht die Biozid-Verordnung Stoffe oder Mikroorganismen einschließlich Viren oder Pilze mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung auf oder gegen Schadorganismen.

 

Biozidverordnung

Die Biozidverordnung (BiozidVO EU Nr. 528/2012) ist seit dem 1.9.2013 gültig und hat die bis dahin geltende Biozid-Richtlinie 98/8/EG abgelöst. Die BiozdVO gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und regelt die Zulassung von Biozidprodukten in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst müssen die Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden, in einem EU-weiten Verfahren geprüft und in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen werden. Danach können in den EU-Mitgliedstaaten Anträge auf Zulassung von Biozid-Produkten mit diesen Wirkstoffen gestellt werden.

 

Blauer Engel

Der Blaue Engel ist das erste und bekannteste Umweltzeichen der Welt. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von  einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden (www.blauer-engel.de).

 

Borreliose

siehe Lyme-Borreliose

 

Borverbindungen

Wirkstoffgruppe in vorbeugenden Holzschutzmitteln, die aus anorganischen (u.a. Borsäure, Boroxid, Dinatriumtetraborat) oder organischen (Didecylpolyoxethylammoniumborat) bestehen.

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