Verkehrsplanung

Rheintal: auf dem Wasser ein Ausflugsdampfer und ein Transportschiffzum Vergrößern anklicken
Eine nachhaltige Verkehrsplanung stärkt umweltfreundliche Verkehrsträger.
Quelle: Bernd Kroeg / Fotolia.com

Verkehr entsteht, wenn wir für unsere täglichen Aufgaben und Bedürfnisse Wege zurücklegen müssen. Motorisierter Verkehr ist mit hohen Belastungen für Mensch und Umwelt verbunden. Die Herausforderung für die Verkehrsplanung besteht darin, die gesellschaftlich notwendige Mobilität umweltverträglich zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis

 

Umweltorientierte Verkehrswende

Der Verkehr belastet die Umwelt durch Treibhausgase, Lärm, Luftschadstoffe und Flächenverbrauch. Mit den prognostizierten Verkehrszunahmen im Güterverkehr und beim Luftverkehr werden sich diese Belastungen weiter erhöhen. Die beschlossenen Umweltziele in Deutschland und Europa sind durch die Entwicklung des motorisierten Verkehrs gefährdet. Die dauerhafte Verkehrsinfrastruktur und die langen Nutzungszyklen bestimmter Fahrzeuge wie Bahnen, Flugzeuge und Schiffe legen für viele Dekaden das Verkehrsgeschehen fest. Um den Verkehr nachhaltig und umweltschonend zu gestalten, ist es deshalb außerordentlich wichtig, langfristig zu denken und vorausschauend zu planen. Eine Verkehrswende hin zu einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung ist erforderlich, um die gesetzten Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen. Die notwendige Mobilität kann auch mit deutlich geringerem ⁠Verkehrsaufwand⁠ und umweltschonenden Verkehrsmitteln gewährleistet werden.

 

Bundesverkehrswegeplan nachhaltig gestalten

Auf Basis eines nachhaltig tragfähigen Gesamtverkehrskonzeptes kann ein Bundesverkehrswegeplan entwickelt werden, der die Umweltziele für den Verkehr unterstützt. Das ⁠UBA⁠ hat viele Vorschläge entwickelt, wie der Umweltschutz bei der Weiterentwicklung der planerischen und methodischen Instrumente des Bundesverkehrswegeplans besser berücksichtigt werden kann. In der Grundkonzeption für eine nachhaltige Bundesverkehrswegeplanung empfehlen unsere Gutachter einen dreistufigen planerischen Prozess.

 

Geschwindigkeitskonzept mit verträglichen Tempolimits

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörende Verwaltungsvorschrift bestimmen, was auf Straßen, Fuß- und Radwegen erlaubt ist und was die Behörden anordnen können. Mit der Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen, Außerorts- und Innerortsstraßen entscheidet die StVO indirekt auch über die Dimensionierung und Auslegung der Straßen und der Fahrzeuge, die auf ihnen fahren. Das ⁠UBA⁠ schlägt deshalb für eine StVO-Novelle ein abgestimmtes Geschwindigkeitskonzept mit einem generellen Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Außerortsstraßen und einer Regelhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts vor. So können wir gleichzeitig dem Flächenverbrauch und der Lärmentwicklung entgegenwirken und den ⁠Klimaschutz⁠, die Verkehrssicherheit sowie die Lebensqualität in Städten und Gemeinden verbessern.

 

Kommunen planen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung

Viele Kommunen wünschen sich mehr Handlungsmöglichkeiten für den umweltverträglichen Fuß- und Radverkehr sowie eine ausreichende Finanzierung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs. Damit würde die integrierte Verkehrsentwicklungsplanung zu einem Instrument, mit dem die Ziele für den Verkehr, die Stadtentwicklung, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung auf kommunaler Ebene erreicht werden können. Das ⁠UBA⁠ unterstützt Städte und Gemeinden konkret mit Vorschlägen zu kostengünstigen und wirksamen planerischen Maßnahmen. Sie können zu geringerem ⁠Verkehrsaufwand⁠, kürzeren Wegen, attraktiveren öffentlichen Räumen und gesünderem Leben in Stadt und Region führen. Mit der Veranstaltungsreihe "kommunal mobil" bietet das UBA eine Plattform für den Austausch der Kommunen über Erfahrungen und neueste Entwicklungen im Bereich kommunaler Verkehrsplanung.