UVgO für den Bund in Kraft getreten
Im Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bekannt gemacht. Das neue Regelwerk ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung am 2. September 2017 in Kraft getreten.