Das Umweltschutzprotokoll (USP)
Das Umweltschutzprotokoll – wegen seines Unterzeichnungsortes bisweilen auch „Madrid-Protokoll“ genannt – ist neben dem Antarktis-Vertrag ein ebenso wichtiger Teil des Antarktisvertragssystems.
Das Umweltschutzprotokoll – wegen seines Unterzeichnungsortes bisweilen auch „Madrid-Protokoll“ genannt – ist neben dem Antarktis-Vertrag ein ebenso wichtiger Teil des Antarktisvertragssystems.
Gelegentlich stößt man auf die Frage, wem eigentlich die Antarktis gehört. Die Antwort darauf ist ganz einfach: Da es in der Antarktis keine indigene Bevölkerung gibt, gehört die Antarktis allen Menschen - als gemeinsames Erbe der Menschheit und doch niemandem speziell! Beide Aspekte sind im Antarktis-Vertragssystem geregelt.
Die globalen Umweltprobleme sind allein durch nationale umweltrechtliche Regelungen nicht zu lösen. Ein effektiver Umweltschutz bedarf eines Handelns auf internationaler Ebene. Regelungsgegenstand des Völkerrechts ist daher auch das Umweltvölkerrecht, das dem Schutz der globalen Umwelt dienen soll.