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Glossar Biozid-Portal: S
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Die Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen erfordert eine Sachkunde nach TRGS 523. Als sachkundig gelten einerseits geprüfte Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen oder aber Personen, die eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt worden ist.
Schadorganismen sind alle Organismen, die für den Menschen, seine Tätigkeiten oder für Produkte, die er verwendet oder herstellt, oder für Tiere oder die Umwelt unerwünscht oder schädlich sind.
Schleimbekämpfungsmittel sind Biozid-Produkte zur Verhinderung oder Bekämpfung der Schleimbildung auf Materialien, Einrichtungen und Gegenständen, die in industriellen Verfahren Anwendung finden, z.B. auf Zellstoff und Zellulose sowie auf porösen Sandschichten bei der Ölförderung (Produktart 12 der Biozidverordnung).
Schutzmittel dienen der Kontrolle von Schadorganismen (Mikroben und Algen) an Materialien, Werkstoffen oder Prozessen und bilden eine Hauptgruppe der Biozidverordnung. Es werden folgende Produktarten (PA) unterschieden: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung (sog. Topf-Konservierungsmittel) (PA 6) Beschichtungsschutzmittel (PA 7) Holzschutzmittel (PA 8) Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien (PA9), Schutzmittel für Baumaterialien (PA 10), Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen (PA 11), Schleimbekämpfungsmittel (PA 12), Schutzmittel für Bearbeitungs-und Schneideflüssigkeiten (PA 13).
Unter Schädlingsbekämpfung oder Schädlingskontrolle versteht man befallsvorbeugende Maßnahmen sowie chemische, physikalische oder biologische Maßnahmen zur Bekämpfung von als Schädlingen angesehenen Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen. Die professionelle Schädlingsbekämpfung erfordert eine Sachkunde nach TRGS 523. Seit August 2004 ist die Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin in Deutschland ein anerkannter Ausbildungsberuf.
Splintholz ist der an der Wasserleitung beteiligte äußere Teil des Holzes, der lebende Zellen und eine hohe Konzentration an Reservestoffen enthält.
Unbestimmter Rechtsbegriff, der in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet und auf die Entwicklung von Wissenschaft und Technik Bezug nimmt. Der Stand der Technik wird auch als best available techniques (beste verfügbare Technik - BVT) bezeichnet, ist von den anerkannten Regeln der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterscheiden.
Verfahren nach Artikel 10 der Biozidverordnung für zu ersetzende biozide Wirkstoffe, die bestimmte Ausschlusskriterien nach Artikel 5 der BiozidVO erfüllen und nur für höchstens 7 Jahre genehmigt werden. Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen unterliegen i.R. der Zulassung der sogenannten vergleichenden Bewertung (Artikel 23 der BiozidVO) mit dem Ziel, diese durch deutlich geringer risikobehaftete Biozidprodukte oder nicht-chemische Methoden zu ersetzen.