Chemikalien

Klassierung von organischen Stoffen nach den Regelungen der Nr. 3.1.7 TA-Luft


Die Anforderungen zur Begrenzung der ⁠Emission⁠ organischer Luftschadstoffe bei industriellen und sonstigen gewerblichen Anlagen sind im wesentlichen in Nr. 3.1.7 der ⁠TA Luft⁠ geregelt. Organische Stoffe siknd entsprechend ihrer Wirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in drei Klassen eingeteilt. Diesen Klassen sind Grenzwerte zugeordnet, die bei Anlagen, aus denen diese Stoffe emittiert werden, nicht überschritten werden dürfen.

Reihe
Texte | 33/1997
Seitenzahl
46
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Steffi Richter, Dr. Marike Kolossa
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
5058 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
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Schlagworte:
 Organische Stoffe  Emissionsbegrenzung  CO2-Grenzwert  Industrieanlage  Chemische Toxizität