Anreiz und Belohnungsregelungen für EMAS-Organisationen auf europäischer Ebene und Bewertung hinsichtlich der nationalen Umsetzbarkeit
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin, vertreten durch das Umweltbundesamt, Berlin, hat die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, der Universität Lüneburg im Rahmen der Durchführung des Umweltforschungsplans 2002 beauftragt, eine Analyse der Anreiz- und Belohnungsregelungen für EMAS-Organisationen auf europäischer Ebene und eine Bewertung hinsichtlich ihrer nationalen Umsetzbarkeit durchzuführen (UFOPLAN, FKZ: 202 15 161). Anlass für die vorliegende Studie ist der nach jahrelangem Anstieg der EMASRegistrierungszahlen seit dem Jahr 2002 festzustellende Rückgang der am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) teilnehmenden Organisationen und der im Gegensatz dazu auftretende Wachstumsschub der ISO-14001-Zertifizierungen.