Zentrale Trinkwasserversorgung
Diese Anforderungen werden am besten durch eine zentrale Trinkwasserversorgung sichergestellt. Mehr als 99 % des Trinkwassers in Deutschland wird von zentralen Wasserversorgungsanlagen an die Bevölkerung geliefert. Im Idealfall sollten die Wasserwerke nur der Verteilung des Trinkwassers dienen, in der Praxis ist aber eine mehr oder weniger komplexe Rohwasseraufbereitung notwendig.
Bei der zentralen Trinkwasserversorgung sind drei Grundsätze zu beachten:
- das Multibarrierenprinzip
- das Minimierungsgebot
- die 10%-Regel
Das UBA unterstützt diese Grundsätze durch die Mitarbeit in Gremien, Beteiligung an Forschungsprojekten und durch die Führung der Positivliste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren. In dieser Liste wird sowohl das Minimierungsgebot als auch die 10%-Regel fachlich umgesetzt.
Das UBA beteiligt sich an der Fortführung des deutschen und des Internationalen Regelwerkes zur öffentlichen Trinkwasserversorgung. Regelsetzer für Trinkwasser in Deutschland sind vorwiegend DIN und DVGW. Neben rein technischen Verfahrensregeln enthält das Regelwerk auch allgemeine Leitsätze zur hygienisch sicheren Trinkwasserversorgung (DIN 2000).