Deutschland bekommt ein Umweltbundesamt
Die Bundesrepublik Deutschland gründet als erstes europäisches Land eine wissenschaftliche Umweltbehörde: das Umweltbundesamt. Am 22. Juli 1974 legt das UBA mit rund 170 Mitarbeitenden in der Mauerstadt los; erster Präsident ist der Jurist Dr. Heinrich Freiherr von Lersner, der erste Vizepräsident der Ingenieur Dr. Dietrich Hartmann. Das UBA wird argwöhnisch beäugt: Die UdSSR protestiert und sieht einen Verstoß gegen das Vier-Mächte-Abkommen. Das "Neue Deutschland" spricht sogar von einem „Anschlag gegen die Entspannung“. Kaum aus der Taufe gehoben, werden dem UBA schon Steine in den Weg gelegt: Einem UBA-Abteilungsleiter wird am Grenzübergang die Weiterfahrt nach West-Berlin nicht gestattet. Dann muss er eben fliegen. Ein echter Umweltschützer lässt sich durch nichts aufhalten. (Material: Der Spiegel, Heft 32, 1974)
- Errichtungsgesetz
- Interview Dr. Heinrich Freiherr von Lersner
- Aufgaben des Umweltbundesamtes
- Konflikt über Sitz in West-Berlin
- Streit um die Benennung des Amtes
- mehr zum ersten UBA-Präsident von Lersner