Wiederverwendung
Die Wiederverwendung von Produkten als zentraler Aspekt der Abfallvermeidung fördert die Kreislaufwirtschaft. Auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG i.V.m. (EU) 2018/851) und dem Rechtsakt (EU) 2021/19 zur Festlegung der Methode und des Formats für die Berichterstattung über die Wiederverwendung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Umfang der Widerverwendung zu monitoren.